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Vergütung

Zu Beginn eines Mandates besprechen wir mit Ihnen die für die anwaltlichen Leistungen zu erwartenden Kosten.

In aller Regel rechnen wir unsere Leistungen nach Zeitaufwand ab. Grundsätzlich richtet sich das Honorar nach der Schwierigkeit und Bedeutung der Angelegenheit sowie den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Klienten.

Wenn Sie nicht für die Prozesskosten aufkommen können, überprüfen wir gerne für Sie die Möglichkeit der unentgeltlichen Prozessführung. In diesem Falle gelangen die staatlichen Tarife zur Anwendung.

Zusätzlich zum Honorar werden die Kanzleiauslagen (Porto, Kopien, Telefonate, Spesen, etc.) und die gesetzliche Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.

Rechtsberatung in einfachen Fällen zu einem reduzierten Tarif und nach Voranmeldung möglich.

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